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1 K 2478/21 E•Finanzgericht Münster, 2023-03-23, 1 K 2478/21 E
1 K 2478/21 ESteuergericht23.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 1 K 2478/21 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0323.1K2478.21E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 20.5.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.9.2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer um xy € gemindert wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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