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15 K 552/20 U•Finanzgericht Münster, 2023-02-28, 15 K 552/20 U
15 K 552/20 USteuergericht28.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 15 K 552/20 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0228.15K552.20U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid für 2018 vom 26.8.2019 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 24.1.2020 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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