projekte
4 K 1701/18 E•Finanzgericht Münster, 2022-12-09, 4 K 1701/18 E
4 K 1701/18 ESteuergericht09.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-09
Aktenzeichen: 4 K 1701/18 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:1209.4K1701.18E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Die Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.11.2022 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.