Finanzgericht Münster, 2022-10-18, 2 K 3203/19 E

2 K 3203/19 ESteuergericht18.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 2 K 3203/19 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-18

Aktenzeichen: 2 K 3203/19 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:1018.2K3203.19E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 21.12.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.10.2019 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer samt Annexabgaben wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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