projekte
7 K 591/22 Kg•Finanzgericht Münster, 2022-10-17, 7 K 591/22 Kg
7 K 591/22 KgSteuergericht17.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-17
Aktenzeichen: 7 K 591/22 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:1017.7K591.22KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Aufhebungsbescheid vom 04.01.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.02.2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.