Finanzgericht Münster, 2022-10-17, 7 K 591/22 Kg

7 K 591/22 KgSteuergericht17.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 591/22 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-17

Aktenzeichen: 7 K 591/22 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:1017.7K591.22KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Aufhebungsbescheid vom 04.01.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.02.2022 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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