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3 K 3184/17 Erb•Finanzgericht Münster, 2022-06-30, 3 K 3184/17 Erb
3 K 3184/17 ErbSteuergericht30.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 3 K 3184/17 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0630.3K3184.17ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Der Erbschaftsteuerbescheid auf den 10.10.2013 vom 24.05.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.09.2017 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung der Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für den Grundbesitz G1 in Höhe von 199.719 Euro festgesetzt wird.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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