Finanzgericht Münster, 2022-06-22, 13 V 731/22 E

13 V 731/22 ESteuergericht22.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 V 731/22 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-22

Aktenzeichen: 13 V 731/22 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0622.13V731.22E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide vom 21.1.2022 wird bis einen Monat nach Erlass einer Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Antragstellerin eine Sicherheitsleistung im Sinne des § 241 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) in Höhe von ... € erbringt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.