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13 V 731/22 E•Finanzgericht Münster, 2022-06-22, 13 V 731/22 E
13 V 731/22 ESteuergericht22.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-22
Aktenzeichen: 13 V 731/22 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0622.13V731.22E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide vom 21.1.2022 wird bis einen Monat nach Erlass einer Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Antragstellerin eine Sicherheitsleistung im Sinne des § 241 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) in Höhe von ... € erbringt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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