Finanzgericht Münster, 2022-06-15, 8 V 200/22 GrE

8 V 200/22 GrESteuergericht15.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 V 200/22 GrE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-15

Aktenzeichen: 8 V 200/22 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0615.8V200.22GRE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Abrechnungsbescheids vom 09.11.2021 über Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer wird rückwirkend ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, jedoch längstens bis zu einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens, in voller Höhe aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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