Finanzgericht Münster, 2022-06-03, 9 V 1001/22 E

9 V 1001/22 ESteuergericht03.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 V 1001/22 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-03

Aktenzeichen: 9 V 1001/22 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0603.9V1001.22E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2018 und 2019 vom 15.07.2021, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2022, wird dahingehend ausgesetzt, dass der bislang für den Antragsteller angesetzte Bruttoarbeitslohn im Jahr 2018 um 1.275 € und im Jahr 2019 um 212 € zu mindern ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Berechnung der von der Vollziehung ausgesetzten Einkommensteuer 2018 und 2019 wird dem Antragsgegner übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen zu 80 % die Antragsteller und zu 20 % der Antragsgegner.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.