Finanzgericht Münster, 2022-05-03, 8 V 246/22 GrE

8 V 246/22 GrESteuergericht03.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 V 246/22 GrE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-03

Aktenzeichen: 8 V 246/22 GrE

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0503.8V246.22GRE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom 10.12.2021 wird bis einen Monat nach Ergehen der Einspruchsentscheidung, längstens bis zur anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt und, soweit der Bescheid bereits vollzogen ist, aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.