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15 K 137/18 U•Finanzgericht Münster, 2022-04-26, 15 K 137/18 U
15 K 137/18 USteuergericht26.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 15 K 137/18 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0426.15K137.18U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide für 2014 und 2015 vom 21.4.2017 und der als Umsatzsteuerfestsetzung wirkenden Umsatzsteueranmeldung für 2016 vom 8.10.2018 und der Einspruchsentscheidung vom 13.12.2017 wird die Umsatzsteuer für 2014 um 9.627,43 € auf 5.703,19 €, die Umsatzsteuer für 2015 um 9.627,66 € auf 4.965,05 € und die Umsatzsteuer 2016 um 9.627,68 € auf 4.967,91 € festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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