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11 V 2680/21 AO•Finanzgericht Münster, 2022-04-04, 11 V 2680/21 AO
11 V 2680/21 AOSteuergericht04.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-04
Aktenzeichen: 11 V 2680/21 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0404.11V2680.21AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Vollziehung des Abrechnungsbescheids vom 08.10.2021 über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Körperschaftsteuer 2016 und 2017 sowie zum Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2016 und 2017 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens in voller Höhe aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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