Finanzgericht Münster, 2022-02-09, 10 K 1309/19 Kfz

10 K 1309/19 KfzSteuergericht09.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 1309/19 Kfz — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-09

Aktenzeichen: 10 K 1309/19 Kfz

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0209.10K1309.19KFZ.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senats

Tenor

Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom 19.05.2017, 24.11.2017 und vom 18.09.2018 für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XY A 1000 sowie die Einspruchsentscheidung vom 15.04.2019 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.