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9 V 2784/21 F•Finanzgericht Münster, 2022-02-07, 9 V 2784/21 F
9 V 2784/21 FSteuergericht07.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-07
Aktenzeichen: 9 V 2784/21 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0207.9V2784.21F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Vollziehung des Bescheides über die Ablehnung der Feststellung der Höhe eines Sanierungsertrages (§ 3a Abs. 4 Satz 1 EStG) für das Jahr 2013 vom 04.08.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.11.2020 wird bis einen Monat nach Abschluss des Klageverfahrens dahingehend ausgesetzt, dass vorläufig von einem Sanierungsertrag i.S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe von X € auszugehen ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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