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5 K 1179/19 U•Finanzgericht Münster, 2022-01-20, 5 K 1179/19 U
5 K 1179/19 USteuergericht20.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 5 K 1179/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0120.5K1179.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 11.07.2019 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf - 5.342,05 € festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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