Finanzgericht Münster, 2021-12-17, 4 K 1605/19 StB

4 K 1605/19 StBSteuergericht17.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 1605/19 StB — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-17

Aktenzeichen: 4 K 1605/19 StB

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:1217.4K1605.19STB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

  • Es wird festgestellt, dass der Beklagte durch Weiterleitung der klägerischen Schriftsätze vom 05.10.2018 und 09.11.2018 an das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung N-Stadt das Steuergeheimnis verletzt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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