Finanzgericht Münster, 2021-10-12, 12 V 901/20 AO

12 V 901/20 AOSteuergericht12.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 V 901/20 AO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-12

Aktenzeichen: 12 V 901/20 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:1012.12V901.20AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

  1. Unter Änderung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 26.05.2021 wird der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 10.03.2020 abgelehnt.

  2. Die Kosten des Verfahrens bis zum 26.05.2021 trägt der Antragsgegner, im Übrigen trägt die Kosten der Antragsteller.

  3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).

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