Finanzgericht Münster, 2021-10-04, 8 Ko 326/21

8 Ko 326/21Steuergericht04.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 Ko 326/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-04

Aktenzeichen: 8 Ko 326/21

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:1004.8KO326.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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