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13 V 1459/21 K,G•Finanzgericht Münster, 2021-09-16, 13 V 1459/21 K,G
13 V 1459/21 K,GSteuergericht16.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-16
Aktenzeichen: 13 V 1459/21 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0916.13V1459.21K.G.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Bescheide über Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermess-betrag für 2015 bis 2017 vom 16.9.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.12.2020 werden bis zum Abschluss des unter dem Az. 13 K 141/21 K,G geführten Klageverfahrens oder dessen anderweitiger Erledigung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe von der Vollziehung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Berechnung der auszusetzenden Steuer und Steuermessbeträge wird dem Antragsgegner übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 85 % und der Antragsgegner zu 15 %.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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