Finanzgericht Münster, 2021-09-01, 13 K 863/18 K,G

13 K 863/18 K,GSteuergericht01.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 863/18 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-01

Aktenzeichen: 13 K 863/18 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0901.13K863.18K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid für 2006 vom 16.1.2018 und der Gewerbesteuermessbescheid für 2006 vom 19.1.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.3.2018 werden entsprechend den Urteilsgründen geändert. Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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