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13 K 863/18 K,G•Finanzgericht Münster, 2021-09-01, 13 K 863/18 K,G
13 K 863/18 K,GSteuergericht01.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-01
Aktenzeichen: 13 K 863/18 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0901.13K863.18K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2006 vom 16.1.2018 und der Gewerbesteuermessbescheid für 2006 vom 19.1.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.3.2018 werden entsprechend den Urteilsgründen geändert. Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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