Finanzgericht Münster, 2021-08-24, 6 K 3905/19 E

6 K 3905/19 ESteuergericht24.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 3905/19 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-24

Aktenzeichen: 6 K 3905/19 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0824.6K3905.19E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 04.12.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2019 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 2015 um einen Betrag i. H. v. X € gemindert wird. Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 14.12.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2019 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 2016 um einen Betrag i. H. v. X € gemindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.Die Revision wird nicht zugelassen.

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