Finanzgericht Münster, 2021-03-16, 12 V 16/21 AO

12 V 16/21 AOSteuergericht16.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 V 16/21 AO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-16

Aktenzeichen: 12 V 16/21 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0316.12V16.21AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 25.05.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.10.2020 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung im Klageverfahren 12 K 3010/20 AO bzw. einer anderweitigen Erledigung des Klageverfahrens 12 K 3010/20 AO insoweit aufgehoben, als darin Säumniszuschläge in Höhe von X € ausgewiesen sind.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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