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13 K 1023/18 F•Finanzgericht Münster, 2021-03-10, 13 K 1023/18 F
13 K 1023/18 FSteuergericht10.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-10
Aktenzeichen: 13 K 1023/18 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0310.13K1023.18F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Der Haftungsbescheid vom 9.6.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.3.2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je hälftig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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