Finanzgericht Münster, 2020-12-03, 14 V 1655/20 F

14 V 1655/20 FSteuergericht03.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 V 1655/20 F — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 14 V 1655/20 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:1203.14V1655.20F.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

  1. Die mit Schriftsatz vom 23.11.2020 erhobene Anhörungsrüge wird zurückgewiesen

  2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rügeverfahren wird abgelehnt.

  3. Die Kosten des Verfahrens zu Ziffer 1 hat der Antragsteller zu tragen.

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