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15 K 1494/18 U•Finanzgericht Münster, 2020-12-01, 15 K 1494/18 U
15 K 1494/18 USteuergericht01.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-01
Aktenzeichen: 15 K 1494/18 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:1201.15K1494.18U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid 2014 vom 25. Juli 2017 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 20. September 2017 und der Einspruchsentscheidung vom 12. April 2018 wird dahingehend geändert, dass die festgesetzte Umsatzsteuer um xxx EUR herabgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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