Finanzgericht Münster, 2020-11-05, 14 V 1655/20 F

14 V 1655/20 FSteuergericht05.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 V 1655/20 F — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-05

Aktenzeichen: 14 V 1655/20 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:1105.14V1655.20F.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens betreffend des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung trägt der Antragsteller.

Die Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe ergeht gerichtgebührenfrei.

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