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14 V 1655/20 F•Finanzgericht Münster, 2020-11-05, 14 V 1655/20 F
14 V 1655/20 FSteuergericht05.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 14 V 1655/20 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:1105.14V1655.20F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens betreffend des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung trägt der Antragsteller.
Die Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe ergeht gerichtgebührenfrei.
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