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13 K 3282/19 Kg•Finanzgericht Münster, 2020-08-26, 13 K 3282/19 Kg
13 K 3282/19 KgSteuergericht26.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 13 K 3282/19 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0826.13K3282.19KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.8.2019 und der Einspruchsentscheidung vom 2.10.2019 verpflichtet, der Klägerin für ihre Tochter M. L. für die Monate September und Oktober 2019 Kindergeld zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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