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10 K 2567/18 E•Finanzgericht Münster, 2020-07-23, 10 K 2567/18 E
10 K 2567/18 ESteuergericht23.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 10 K 2567/18 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0723.10K2567.18E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu ¾ den Klägern und zu ¼ dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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