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5 K 451/19 U•Finanzgericht Münster, 2020-06-25, 5 K 451/19 U
5 K 451/19 USteuergericht25.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 5 K 451/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0625.5K451.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid 2013 vom 12.10.2015 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 21.161,44 € gemindert wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof V R 44/17.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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