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15 K 61/17 U•Finanzgericht Münster, 2020-02-25, 15 K 61/17 U
15 K 61/17 USteuergericht25.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 15 K 61/17 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0225.15K61.17U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid 2014 vom 20.07.2016 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 5.12.2016 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 0 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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