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6 K 1384/18 G, F•Finanzgericht Münster, 2020-01-21, 6 K 1384/18 G, F
6 K 1384/18 G, FSteuergericht21.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 6 K 1384/18 G, F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0121.6K1384.18G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid für das Jahr 2013 vom 07.02.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.04.2018 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf X € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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