15 K 1814/16 U•Finanzgericht Münster, 2019-10-31, 15 K 1814/16 U
Finanzgericht Münster, 2019-10-31, 15 K 1814/16 U
15 K 1814/16 USteuergericht31.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 1814/16 U — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2019-10-31
Aktenzeichen: 15 K 1814/16 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1031.15K1814.16U.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids des Beklagten über die Ablehnung der Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2008 vom 14.3.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 9.5.2016 wird der Beklagte verpflichtet, die Umsatzsteuer für 2008 vermindert um 35.138,03 € auf ./. 36.179,74 € festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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