3 K 3549/17 Erb•Finanzgericht Münster, 2019-10-24, 3 K 3549/17 Erb
Finanzgericht Münster, 2019-10-24, 3 K 3549/17 Erb
3 K 3549/17 ErbSteuergericht24.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 3549/17 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-24
Aktenzeichen: 3 K 3549/17 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1024.3K3549.17ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 07.06.2017 und die Einspruchs-entscheidung vom 16.10.2017 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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