12 K 2532/16 E•Finanzgericht Münster, 2019-10-15, 12 K 2532/16 E
Finanzgericht Münster, 2019-10-15, 12 K 2532/16 E
12 K 2532/16 ESteuergericht15.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 2532/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-15
Aktenzeichen: 12 K 2532/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1015.12K2532.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10.08.2015 in Gestalt der Teileinspruchsentscheidung vom 27.07.2016 und des Änderungsbescheides vom 11.10.2019 verpflichtet, im Billigkeitswege für das Jahr 2004 Zinsen ausgehend von einem zu verzinsenden Betrag in Höhe von 74.950,00 € für die Zeit vom 30.07.2009 bis zum 10.07.2011, d. h. für insgesamt 23 Monate, zu erlassen, für das Jahr 2005 Zinsen ausgehend von einem zu verzinsenden Betrag in Höhe von 81.250,00 € für die Zeit vom 30.07.2009 bis zum 10.07.2011, d. h. für insgesamt 23 Monate, zu erlassen, für das Jahr 2006 Zinsen ausgehend von einem zu verzinsenden Betrag in Höhe von 36.700,00 € für die Zeit vom 30.07.2009 bis zum 10.0.2011, d. h. für insgesamt 23 Monate, zu erlassen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.