Finanzgericht Münster, 2019-09-19, 5 K 2510/18 U

5 K 2510/18 USteuergericht19.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 2510/18 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-19

Aktenzeichen: 5 K 2510/18 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0919.5K2510.18U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Umsatzsteueränderungsbescheide vom 08.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.07.2017 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer wie folgt vermindert wird:

Umsatzsteuer 2007 um 120,59 €,

Umsatzsteuer 2008 um 505,34 €,

Umsatzsteuer 2009 um 68,09 €,

Umsatzsteuer 2010 um 95,68 €,

Umsatzsteuer 2011 um 245,83 €,

Umsatzsteuer 2012 um 173,72 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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