Finanzgericht Münster, 2019-07-25, 10 K 902/15 K

10 K 902/15 KSteuergericht25.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 902/15 K — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-25

Aktenzeichen: 10 K 902/15 K

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0725.10K902.15K.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid 2007 vom 20.11.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 27.02.2015 wird dahin geändert, dass eine Rückstellung i.H.v. … € gewinnmindernd zu berücksichtigen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Körperschaftsteuer 2007 wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3 % und der Beklagte zu 97%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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