10 K 1583/19 K•Finanzgericht Münster, 2019-07-25, 10 K 1583/19 K
Finanzgericht Münster, 2019-07-25, 10 K 1583/19 K
10 K 1583/19 KSteuergericht25.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 1583/19 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 10 K 1583/19 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0725.10K1583.19K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2015 und der Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2015 jeweils vom 02.05.2019 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.
Die Berechnung der Besteuerungsgrundlagen und der Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.