15 K 2794/17 U•Finanzgericht Münster, 2019-07-02, 15 K 2794/17 U
Finanzgericht Münster, 2019-07-02, 15 K 2794/17 U
15 K 2794/17 USteuergericht02.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 2794/17 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-02
Aktenzeichen: 15 K 2794/17 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0702.15K2794.17U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide 2011, 2012 und 2013 vom 1.9.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.8.2017 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2011 auf xxx €, für 2012 auf xxx € und für 2013 auf xxx € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens zu 54%, dem Beklagten zu 46% auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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