Finanzgericht Münster, 2019-05-22, 13 V 235/19 G

13 V 235/19 GSteuergericht22.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 V 235/19 G — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-22

Aktenzeichen: 13 V 235/19 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0522.13V235.19G.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids für 2013 vom 7.12.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.2.2018 wird vom Zeitpunkt des Ergehens des Bescheides bis einen Monat nach Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung im Verfahren 13 K 886/18 G oder dessen anderweitiger Erledigung ausgesetzt bzw. aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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