7 K 4084/16 E•Finanzgericht Münster, 2019-02-20, 7 K 4084/16 E
Finanzgericht Münster, 2019-02-20, 7 K 4084/16 E
7 K 4084/16 ESteuergericht20.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 4084/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-20
Aktenzeichen: 7 K 4084/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0220.7K4084.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2012 über Einkommensteuer vom 21.07.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.11.2016 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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