Finanzgericht Münster, 2019-02-08, 4 K 590/17 AO

4 K 590/17 AOSteuergericht08.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 590/17 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-08

Aktenzeichen: 4 K 590/17 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0208.4K590.17AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid über die Festsetzung des Verzögerungsgeldes vom 13.09.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2017 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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