4 K 590/17 AO•Finanzgericht Münster, 2019-02-08, 4 K 590/17 AO
Finanzgericht Münster, 2019-02-08, 4 K 590/17 AO
4 K 590/17 AOSteuergericht08.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 590/17 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-08
Aktenzeichen: 4 K 590/17 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0208.4K590.17AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über die Festsetzung des Verzögerungsgeldes vom 13.09.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2017 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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