15 K 2858/15 U•Finanzgericht Münster, 2019-01-29, 15 K 2858/15 U
Finanzgericht Münster, 2019-01-29, 15 K 2858/15 U
15 K 2858/15 USteuergericht29.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 2858/15 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-29
Aktenzeichen: 15 K 2858/15 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0129.15K2858.15U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide 2011 und 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.8.2015 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2011 auf ./. 5.184,96 EUR und für 2012 auf 1.666,04 EUR festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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