Finanzgericht Münster, 2019-01-22, 12 K 3654/17 Kg

12 K 3654/17 KgSteuergericht22.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 K 3654/17 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-22

Aktenzeichen: 12 K 3654/17 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0122.12K3654.17KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13.07.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.11.2017 verpflichtet, der Klägerin für ihren Sohn L (geb. am 00.00.1992) Kindergeld für den Zeitraum Mai 2015 bis August 2017 zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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