Finanzgericht Münster, 2018-12-07, 4 K 1366/17 E

4 K 1366/17 ESteuergericht07.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 1366/17 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-07

Aktenzeichen: 4 K 1366/17 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:1207.4K1366.17E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerfestsetzungen für 2013 und 2014, beide vom 08.06.2016, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.04.2017 werden dahingehend abgeändert, dass die Einnahmen aus der Genussrechtsvereinbarung mit der A.-Service GmbH & Co. KG in den Jahren 2013 und 2014 i. H. v. je 2.700 EUR von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Einkünfte aus Kapitalvermögen umqualifiziert werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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