Finanzgericht Münster, 2018-11-09, 14 K 933/16 AO

14 K 933/16 AOSteuergericht09.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 933/16 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-09

Aktenzeichen: 14 K 933/16 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:1109.14K933.16AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 26.06.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 23.02.2016 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungs-anspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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