5 K 3718/17 U•Finanzgericht Münster, 2018-03-27, 5 K 3718/17 U
Finanzgericht Münster, 2018-03-27, 5 K 3718/17 U
5 K 3718/17 USteuergericht27.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3718/17 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-27
Aktenzeichen: 5 K 3718/17 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0327.5K3718.17U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide 2011, 2012, 2014, 2015 jeweils vom 29.06.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.11.2017 sowie der Umsatzsteuerbescheid 2016 vom 02.03.2018 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer in Höhe von 1.032,37 € (2011) bzw. 713,64 € (2012 und 2014-2016) niedriger festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 60% und der Kläger zu 40%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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