Finanzgericht Münster, 2018-03-13, 15 K 832/15 U

15 K 832/15 USteuergericht13.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 832/15 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-13

Aktenzeichen: 15 K 832/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0313.15K832.15U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide des Beklagten vom 03.04.2014 und der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 11.02.2015 wird die Umsatzsteuer für 2011 auf xxx € und die Umsatzsteuer für 2012 auf xxx € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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