Finanzgericht Münster, 2018-02-21, 7 K 288/16 E

7 K 288/16 ESteuergericht21.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 288/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-21

Aktenzeichen: 7 K 288/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0221.7K288.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Bescheide für 1998 bis 2004 über Einkommensteuer vom 26.02.2014, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.01.2016, werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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