10 K 2253/14 K,F•Finanzgericht Münster, 2018-02-21, 10 K 2253/14 K,F
Finanzgericht Münster, 2018-02-21, 10 K 2253/14 K,F
10 K 2253/14 K,FSteuergericht21.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 2253/14 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-21
Aktenzeichen: 10 K 2253/14 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0221.10K2253.14K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2008 vom 17.8.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.6.2014 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der geänderten Körperschaftsteuerfestsetzung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 60 % und der Beklagte zu 40 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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