Finanzgericht Münster, 2018-02-20, 15 K 3117/17 U

15 K 3117/17 USteuergericht20.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 3117/17 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-20

Aktenzeichen: 15 K 3117/17 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0220.15K3117.17U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide des Beklagten vom 04.07.2011 und der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 08.09.2071 wird die Umsatzsteuer für 2003 auf xxx € und die Umsatzsteuer für 2004 auf xxx € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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